Spenden können uns an folgendes Konto überwiesen werden:
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Hackerstolz liegt der Feststellungsbescheid Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO vor.
Hackerstolz erfüllt den folgenden gemeinnützigen Zweck: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).